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   OLG Frankfurt, 28.09.2012 - 19 U 192/11   

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https://dejure.org/2012,40246
OLG Frankfurt, 28.09.2012 - 19 U 192/11 (https://dejure.org/2012,40246)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.09.2012 - 19 U 192/11 (https://dejure.org/2012,40246)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. September 2012 - 19 U 192/11 (https://dejure.org/2012,40246)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 Abs 1 BGB, § 249 BGB
    Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung in Bezug auf Beteiligung an Immobilienfonds

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Aufklärung über die Risiken einer Kapitalanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 249
    Anforderungen an die Aufklärung über die Risiken einer Kapitalanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Prospektinhalt darf nicht den Eindruck vermitteln, über Anschlussförderung sei im Grunde schon positiv entschieden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2012 - 19 U 192/11
    In diesem Fall sind dem Geschädigten seine Anlage und die Vorteile zu ersetzen, die er durch eine anderweitige Anlage hätte erzielen können; der Geschädigte seinerseits ist verpflichtet, Zug-um-Zug gegen Ausgleichs seines Schadens dem Schädiger die Rechte zu überlassen, die er aus dem Beitritt erlangt hat (BGH, Urt. v. 4.12.1991, II ZR 141/90 m.w.Nachw., zitiert nach juris).

    Ein solcher Zinsschaden ist dem Grunde nach hinreichend dargelegt; er ergibt sich daraus, dass das angelegte Eigenkapital erfahrungsgemäß nicht ungenutzt geblieben, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt worden wäre (BGH, Urt. v. 4.12.1991, II ZR 141/90, zitiert nach juris).

  • BGH, 22.03.2010 - II ZR 203/08

    Prospekthaftung bei geschlossenem Immobilienfonds: Falsche Angabe eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2012 - 19 U 192/11
    Unabhängig von der Anschlussförderung konnte der Anleger mit der Anlage zwar Steuern sparen, er riskierte aber, dass der Fonds bei Ausbleiben der Anschlussförderung nach 15 Jahren insolvent würde und damit das investierte Kapital verloren wäre, denn die Anschlussförderung war ein für die Rentabilität des Fonds wesentlicher Umstand (vgl. BGH, Urt. v. 22.03.2010, II ZR 203/08, zit. nach juris).

    Stattdessen kann auf Feststellung der Freistellungspflicht geklagt werden (vgl. BGH, Urt. v. 22.03.2010, II ZR 203/08, zitiert nach juris).

  • BGH, 19.10.2009 - II ZR 241/08

    Voraussetzungen der Zulassung einer Revision

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2012 - 19 U 192/11
    Aus diesen Gründen schließt sich der Senat auch den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in dem Beschluss vom 19.10.2009 (II ZR 241/08, zit. nach juris) an, in dem dieser zu wortgleichen Ausführungen in den Fondsprospekt zum Dii-Fonds B100 ausgeführt hat, dass keine fehlerfreie Aufklärung über die Anschlussförderung erfolgt sei.

    Die Entscheidung des Senats zur Prospektgestaltung befindet sich in Übereinstimmung mit dem BGH (Urt. v. 19.10.2009, II ZR 241/08, zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 18.11.2011 - 19 U 68/11

    Anlageberatung: Prozessführungsbefugnis des Nachlassverwalters für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2012 - 19 U 192/11
    Abweichende Urteile auf der Ebene der Oberlandesgerichte zum R & W Immobilienfonds 80 GbR sind teilweise vor Erlass des genannten Urteils des BGH ergangen oder beruhen nicht auf vergleichbaren Sachverhalten (so OLG Frankfurt, Urt. v. 18.11.2011, 19 U 68/11, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 02.05.2012 - 23 U 39/09

    Anlageberatung: Notwendige Angaben im Verkaufsprospekt eines Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2012 - 19 U 192/11
    Deshalb ist allein die Kenntnis von der Nichtgewährung der Anschlussförderung im Jahr 2003 nicht ausreichend um den Lauf der Verjährung beginnen zu lassen, denn der Umstand, dass einzelne Prospektankündigungen nicht Realität wurden, belegt allein noch nicht das Vorhandensein eines zurechenbaren Prospektfehlers (so auch OLG Frankfurt, Urt. v. 2.5.2012, 23 U 39/09, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 19.01.2007 - 1 BvR 2078/06
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2012 - 19 U 192/11
    Die Kenntnis vom Vorhandensein eines zurechenbaren Prospektfehlers kann der Kläger frühestens durch die Entscheidung des BVerfG vom 19.01.2007 (1 BvR 2078/06, zit. nach juris) erlangt haben.
  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2012 - 19 U 192/11
    Für den Gläubiger müssen konkrete Anhaltspunkte für das Bestehen eines Anspruchs ersichtlich sein und sich ihm der Verdacht einer möglichen Schädigung aufdrängen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 10.11.2009, VI ZR 247/08 m.w.Nachw., zitiert nach juris).
  • BFH, 27.06.2006 - IX R 47/04

    Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts kein steuerpflichtiges

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2012 - 19 U 192/11
    Die Rückabwicklung des Immobiliengeschäfts stellt kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft da (BFHE 214, 267).
  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2012 - 19 U 192/11
    Eine Berücksichtigung von Steuervorteilen setzt jedoch voraus, dass der Geschädigte nicht aus der Zuerkennung des Schadensersatzanspruchs steuerliche Nachteile hat, sei es durch eine Nachforderung des Finanzamts oder durch eine Besteuerung der Schadensersatzleistung (BGH NJW-RR 2011, 986ff.).
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2012 - 19 U 192/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Emissionsprospekt dem potentiellen Anleger oder Erwerber über alle Umstände des angebotenen Modells sachlich richtig und vollständig informieren, die für seine Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können (BGH, Urt. v. 26.09.1991, VII ZR 376/89; Urt. v. 07.09.2000, VII ZR 443/99, jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • BGH, 30.03.2009 - II ZR 69/08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81

    Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

  • BGH, 07.09.2000 - VII ZR 443/99

    Prospekthaftung bei Erwerb im Bauträgermodell

  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

  • BGH, 30.03.2009 - II ZR 67/08

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BGH, 24.05.1982 - II ZR 124/81

    Verschulden des Treuhandkommanditisten bei Vertragsschluß

  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

    A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von

  • OLG Frankfurt, 12.07.2013 - 19 U 263/12

    Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

    Insoweit beruft sich der Kläger auf die Beschlussentscheidung des BGH v. 19.10.2009 - II ZR 241/08 zu einem insoweit textgleichen Prospekt eines anderen geschlossenen Immobilienfonds sowie auf das Urteil des OLG Frankfurt v. 28.9.2012 - 19 U 192/11.

    Insoweit erscheint es zumindest zweifelhaft, ob allein die Begriffsbedeutungen, die sich nach den Erläuterungen im Duden ergeben, hinreichend sind, um ein wesentlich unterschiedliches Verständnis der Anlegers bei Lektüre der jeweiligen Fondsprospekte zur Frage eines bestehenden Rechtsanspruchs auf die Anschlussförderung zu begründen (so aber OLG Frankfurt, Urt. v. 28.9.2012 - 19 U 192/11 - Rn. 31 ff, juris).

    Darauf, dass hinsichtlich der Anschlussförderung nach dem Urteil des OLG Frankfurt v. 28.9.2012 - 19 U 192/11 - ein Verfahren vor dem BVerfG (mit dem Az. 1 BvR 2078/06 - zitiert nach dieser Entscheidung) betrieben wurde, kommt es nicht an, mithin auch nicht auf das Ergebnis der Entscheidung des BVerfG.

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